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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für die Lieferung von Produkten und Rohstoffen an Unternehmer

1. Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Maßgebend für unsere Verkäufe sind unsere Geschäftsbedingungen. Die Annahme unserer Lieferung schließt das Anerkenntnis der ausschließlichen Geltung unserer Bedingungen ein.

Unsere Angebote sind, sofern wir keine feste Gültigkeit angeben, freibleibend. Zusagen werden erst dann für uns verbindlich, wenn sie von uns gem. § 127 BGB schriftlich, qualifiziert elektronisch oder in Textform bestätigt werden.

2. Lieferung

Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir zur Lieferung einer bestimmten Provenienz oder Marke bzw. von einem bestimmten Lager nicht verpflichtet. Für die Feststellung des Liefergewichts bzw. der Liefermenge sind maßgebend

- bei Lieferung auf dem Bahn- oder Landwege die Wiegebelege bzw. Lieferscheine des Lieferwerks oder Abgangslagers

- bei Lieferung auf dem Wasserwege die Einladebescheinigung der Verladestellen

Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt nicht, wenn wir das Leistungshindernis verschuldet haben.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe auf den Besteller über. Sollte es sich um einen Versendungskauf handeln, geht die Gefahr auf den Besteller mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

3. Lieferzeit

Vom Käufer gewünschte Liefertage oder Lieferfristen sind für uns, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart nicht bindend, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten.

Die Nichteinhaltung als rechtsverbindlich vereinbarter Lieferfristen oder -termine berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, soweit wir die Nichteinhaltung verschuldet haben. Haben wir die Nichteinhaltung nicht zu vertreten, so sind wir zur Nachlieferung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Eigentumsvorbehalt/Sicherung

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zur weiteren Veräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als solche zu kennzeichnen. Er darf unsere Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihn durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und in Zahlungsverzug gerät. Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Soweit wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bei Zahlungsverzug herausverlangen, enthält unser Herausgabeverlangen keine Rücktritterklärung.

Wird die von uns gelieferte Ware mit anderer Ware verarbeitet, vermengt, vermischt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

5. Gewährleistung, Beschaffenheit der Ware, Beanstandungen

Schwankungen in der Beschaffenheit oder im Aussehen der gelieferten Ware, soweit sie den üblichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen nicht überschreiten, berechtigten den Käufer nicht zu Mängelansprüchen. Werden Naturprodukte von uns oder unserer Vorlieferanten gewaschen, klassiert, getrocknet, gepresst, gemahlen oder sonst aufbereitet, so besteht eine Gewährleistungspflicht nur für die Ordnungsgemäßheit dieser Aufbereitung.

Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Käufer bzw. weitere Besitzer der von uns gelieferten Ware diese mit anderen Produkten vermengt bzw. verändert haben, es sei denn die Vermengung oder Veränderung hat den Mangel nicht herbeigeführt.

Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Soweit der Käufer die Ware ab Werk/Abgangslager abholt, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich sofort an Ort und Stelle vorzubringen und unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Festpunkt der des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Versteckte Mängel sind binnen zwei Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich zu beanstanden. Nach Ablauf der Frist sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

6. Haftung

Auf Schadenersatz haften wir nur, soweit der Schaden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Ferner bleibt eine etwaig zwingende Haftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unberührt. Die Haftung für unvorhersehbare und untypische Schäden ist in allen Fällen ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht.

7. Werte und Leitsätze (Compliance und Corporate Social Responsibility)

Die LSR hält alle gesetzlichen Bestimmungen ein.
Die LSR besitzt interne Verhaltensrichtlinien, deren Einhaltung konsequent und fortwährend überwacht wird.
Die LSR bekennt sich zu seiner sozialen Verantwortung für die Gesellschaft und unterstützt den Umweltschutz.
Die LSR schätzt Ihre Geschäftspartner und ist bemüht, mit allen Partnern fair und rechtskonform umzugehen, um eine nachhaltige Partnerschaft zu gewähren.
Schmiergelder, Absprachen oder ähnliche nicht gesetzliche Maßnahmen sind kein Mittel für die LSR, um Aufträge zu generieren.
Die LSR bekennt sich im Wettbewerb zu einem fairen und rechtstreuen Verhalten. Dazu gehört auch die Ächtung von Kinderarbeit. Insoweit wird die LSR keine Produkte erwerben, bei denen Kinder zur Arbeit herangezogen werden.
Die LSR achtet die persönliche Würde jedes einzelnen Menschen und unterstützt die Einhaltung anerkannter Menschenrechte. Die LSR wird jeder Form von Diskriminierung entgegentreten.

8. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand im Falle von Streitigkeit ist für beide Vertragspartner Mönchengladbach. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir bzw. von uns beauftragte Stellen die Daten der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer elektronisch speichern bzw. verarbeiten.

Stand: März 2017

 

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